Notar
Als Notar bin ich unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes. Dem Notar sind hoheitliche Befugnisse zur vorsorgenden Rechtspflege in Deutschland übertragen. Bei Rechtsangelegen-heiten, die besonders schwierig und besonders folgenreich sind, verlangt das Gesetz, dass Sie einen sachkundigen und unabhängigen Berater zur Seite ziehen.
Im Einzelnen betrifft das folgende Bereiche:
Immobilien (Kauf, Schenkung, Nießbrauch, Hypothekenbelastung, Grundschuldbestellung)
Ehe und Familie (Ehevertrag, Scheidungs- und Partnervertrag, Adoption)
Erbrecht (Testament und Erbvertrag, Erbschein, Nachlassverteilung etc.)
Vorsorge (General-, u. Vorsorgevollmacht, Betreuungs- u. Patientenverfügung, etc.)
Gesellschaftsrecht (Gründung oder Umgestaltung einer Gesellschaft, Registeranmeldungen)