Allgemeines Privat- und Vertragsrecht
Das breit gefächerte Rechtsgebiet des allgemeinen Privat- und Vertragsrechts gehört zu den von der Mandantschaft am häufigsten nachgefragten Problemfeldern. Um dem steigenden Bedarf an rechtlicher Vertretung in Bezug auf Kauf-, Miet- Werkvertragsrecht, desweiteren Familien- und Erbrecht, aber auch Arbeitsrecht zu begegnen, habe ich in diesem Bereich meinen Tätigkeitsschwerpunkt gesetzt.
Meine Leistungen in diesem Bereich
- Rechtliche Beratung von Privatpersonen und Gewerbetreibenden
- Gerichtliche Vertretung vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten
- außergerichtliche Einigungsverhandlungen und Mediationsverfahren
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